AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Getränke-Center Bayha GmbH & Co.KG
Fritz-Müller-Straße 148
73730 Esslingen

Angebot und Preise

Die Angebote der Getränke-Center Bayha GmbH & Co. KG sind unverbindlich und freibleibend. Berechnungsgrundlage sind die Preise der jeweils gültigen Preisliste bei Abholung oder Zustellung der Ware ab Lager Esslingen.

Liefer- und Leistungszeit sowie Rücktritt

Die von der Getränke-Center Bayha GmbH & Co. KG genannten Liefertermine und -fristen sind unverbindlich, auch wenn sie auf Auftrags-, Liefer- oder Rechnungspapieren, oder auch mündlich genannt werden. Rechtsverbindliche

Termine müssen als solche gesondert schriftlich bestätigt werden. Alle Bestellungen werden im Rahmen

des regulären Geschäftsganges und zu den üblichen Geschäftszeiten der Getränke-Center Bayha GmbH & Co. KG ausgeliefert. Wird der Kunde auf seinen Wunsch hin außerhalb der üblichen Geschäftszeiten beliefert, so hat er die dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen. Falls die Getränke-Center Bayha GmbH & Co. KG die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Kunde eine angemessene Nachlieferfrist beginnend vom Tag des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Kunden zu gewähren und kann Rechte aus diesem Vertrag erst nach Ablauf der Nachfrist geltend machen. Der Kunde kann Schadenersatz wegen Verzugs nur bei nachweislichem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Getränke-Center Bayha GmbH & Co. KG gelten machen. Bei höherer Gewalt entfällt die Lieferverpflichtung der Getränke-Center Bayha GmbH & Co. KG. Bei Lieferverzögerungen, die durch fremde Transporteure verursacht werden, verlängern sich vereinbarte Lieferfristen um die Dauer der Verzögerung. Die Getränke-Center Bayha GmbH & Co. KG kann vom Vertrag zurücktreten, wenn ein solcher bereits zustande gekommen ist und sich herausstellt, daß die bestellte Ware nicht verfügbar ist und die Getränke-Center Bayha GmbH & Co. KG den Kunden über Nichtverfügbarkeit informiert und ihm eine etwa hierfür geleistete Anzahlung erstattet.

Gewährleistung und Haftung

Die Getränke-Center Bayha GmbH & Co. KG hat das Recht, die Nachlieferung zu verweigern. Bei Druck-, Schreib- und Rechenfehlern kann die Getränke-Center Bayha GmbH & Co. KG den Fehler berichtigen. Weitere Ansprüche des Kunden gegen die Getränke-Center Bayha GmbH & Co. KG sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie Ersatz von Folgeschäden wie etwa entgangener Gewinn. Dies gilt nicht, soweit in Fällen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung zwingend nach dem Gesetz gehaftet wird.

Beanstandungen

Alle Waren werden in einwandfreier Beschaffenheit geliefert. Beanstandungen hinsichtlich der gelieferten und zurückgenommenen Gebinde (Vollgut und Leergut) sowie der anderen Sorten der gelieferten Waren sind unverzüglich bei Empfang geltend zu machen. Reklamationen wegen Trübbier in Fässern können nur innerhalb einer Ausschlußfrist von 14 Tagen nach Lieferung geltend gemacht werden. Trübbier wird bei berechtigten Reklamationen nur bei Rückgabe von mehr als 50 % der Füllmenge des trüben Bieres ersetzt, und zwar mengenmäßig in Höhe der Rückgabe. Die Getränke-Center Bayha GmbH & Co. KG kann auch wertmäßigen Ersatz in Form einer Gutschrift erstellen. Mängel, die durch unsachgemäße Lagerung, zeitliche Überlagerung und unsachgemäßer Behandlung der Ware beim Kunden entstehen, gehen zu dessen Lasten. Bei festgestellten Mängeln, die zu Lasten der Getränke-Center Bayha GmbH & Co. KG gehen, kann der Kunde Ersatz bzw. Gutschrift verlangen. Sonstige Reklamationen aller Art, werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Ware beim Kunden schriftlich unter Angabe von Gründen bei uns erhoben werden.

Zahlung

Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat sofort und ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine andere Zahlungsweise bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Bei Überschreitung des Zahlungsziels werden Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem aktuell gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank und Bankprovision berechnet, außerdem sind alle bis dahin fällige Forderungen der Getränke-Center Bayha GmbH & Co. KG für an den Kunden gelieferte Waren sofort zur Zahlung fällig. In diesem Falle sind die mit dem Kunden vereinbarten Preisnachlässe und Rabatte hinfällig. Die Getränke-Center Bayha GmbH & Co. KG ist im Falle des Zahlungsverzugs weiterhin berechtigt, jede weitere Lieferung von der direkten Barzahlung abhängig zu machen. Werden der Getränke-Center Bayha GmbH & Co. KG Tatsachen bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden rechtfertigen, kann die Getränke-Center Bayha GmbH & Co. KG Sicherstellung der vertragsmäßigen Vergütung verlangen. Wird diesem Verlangen nicht entsprochen, kann die Getränke-Center Bayha GmbH & Co. KG vom Vertrag zurücktreten, nachdem die Sicherstellung der vertragsmäßigen Vergütung beim AG angemahnt und trotz Nachfristsetzung von mindestens 14 Tagen der Getränke-Center Bayha GmbH & Co. KG die verlangte Sicherung der vertraglichen Vergütung nicht bereitgestellt wurde. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, daß sie unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

Vorabinformation bei SEPA-Lastschriftverfahren

Die Frist für die vom Gläubiger beim Einzug von Forderungen im SEPA-Lastschriftverfahren vorzunehmende Vorabinformation wird auf mindestens einen Tag reduziert.

Leergut

Die auf Rechnungen ersichtlichen Leergutsalden bzw. Leergutabrechnungen gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 8 Tagen schriftlich widersprochen wird. Paletten, Kisten, Mehrwegflaschen, Container, Fässer und Kohlesäureflaschen bleiben Eigentum des Lieferanten (ausgenommen Einwegflaschen und -verpackungen) und werden der Getränke-Center Bayha GmbH & Co. KG nach den Bestimmungen der § 598 ff und § 607 ff BGB überlassen. Für Paletten, Kisten, Mehrwegflaschen, Container, Fässer und Kohlesäureflaschen wird Pfandgeld nach den jeweils von der Getränke-Center Bayha GmbH & Co. KG festgesetzten Sätzen erhoben. Die Pfandzahlung hat mit der Zahlung der Warenrechnung zu erfolgen. Der Kunde ist zur Rückgabe des Leerguts in einem ordnungsgemäßen Zustand sortiert nach Produktsorten (nach Hersteller in den dazugehörigen Kisten und Flaschen) verpflichtet. Die Getränke-Center Bayha GmbH & Co. KG ist nicht verpflichtet, mehr Leergut zurückzunehmen als der jeweilige Leergutsaldo ausweist. Außer einer besonderen Absprache und bei Beendigung der Geschäftsbeziehung wird Leergut nur bei Warenlieferung zurückgenommen. Bei Beendigung der Geschäftsbeziehung erfolgt über das Leergut eine Schlussabrechnung, wobei die Getränke-Center Bayha GmbH & Co. KG dem Kunden das fehlende Leergut zum jeweiligen Wiederbeschaffungspreis zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer unter Berücksichtigung bezahlter Pfandbeträge in Rechnung stellt.

Transport und Ladungssicherung

Bei Abholung von Waren dürfen laut Gesetz zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung im Güterkraftverkehr (GüKG) nur Fahrer bzw. Frachtführer eingesetzt werden, die die Voraussetzungen des Paragraphen 7b GüKG erfüllen. Ausländische Fahrer aus Drittstaaten benötigen eine gültige Arbeitsgenehmigung. Die Fahrzeuge dieser Fahrer werden nur beladen, wenn die Getränke-Center Bayha GmbH & Co. KG eine amtliche Bescheinigung mit einer amtlich beglaubigten Übersetzung in deutscher Sprache nach Paragraph 7b Abs.1 Satz 2 GüKG auf Verlangen vorgelegt wird. Kosten von Nichtverladung, die wegen des Fehlens der vorstehend genannten Voraussetzungen entstehen, werden von der Getränke-Center Bayha GmbH & Co. KG nicht übernommen. Unbeschadet der Verpflichtungen des Lieferanten gemäß § 22 StVO verpflichtet sich der Kunde, eigenverantwortlich sicherzustellen, dass auch mit der jeweils konkret verladenen Ware sämtlichen straßenverkehrs- und transportrechtlichen Sicherheitsanforderungen, insbesondere hinsichtlich der Ladungssicherung eingehalten werden. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, den Lieferanten von allen Schäden freizustellen, die dadurch eintreten, dass der Kunde gegen seine vorstehende Verpflichtung verstoßen hat.

Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die die Getränke-Center Bayha GmbH & Co. KG gegen den Kunden sofort oder künftig zustehen, bleibt die von der Getränke-Center Bayha GmbH & Co. KG gelieferten Ware deren Eigentum. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubter Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die Getränke-Center Bayha GmbH & Co. KG ab. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die an die Getränke-Center Bayha GmbH & Co. KG abgetretenen Forderungen auf deren Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann von der Getränke-Center Bayha GmbH & Co. KG widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf das Eigentum der Getränke-Center Bayha GmbH & Co. KG hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen, damit sie ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der Getränke-Center Bayha GmbH & Co. KG die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Getränke-Center Bayha GmbH & Co. KG berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen.

Datenverarbeitung

Die Getränke-Center Bayha GmbH & Co. KG verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden, sofern dies für die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines vertraglichen oder vertragsähnlichen Verhältnisses oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist oder im berechtigten Interesse von der Getränke-Center Bayha GmbH & Co. KG erfolgt. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie auf www.bayha.de unter dem Stichwort „Datenschutz“.

Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Geschäftsbeteiligten ist Esslingen am Neckar.

Getränke-Center BAYHA GmbH & Co. KG | Fritz-Müller-Str. 148 | 73730 Esslingen | Telefon: 0711 93920710 | Fax: 0711 93920722 | E-Mail info@bayha.de | Öffnungszeiten

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